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STI Support - AGB & Datenschutz

Beratungshotline

Mo-Fr 9 - 16 Uhr

Gerne können Sie uns auch schreiben, bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular. Wir hoffen, Ihre allgemeinen Fragen in unserem Helpdesk /FAQ beantworten zu können:

 

 

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen

für die Produkte des STI Onlineshop

(Stand 01. September 2009)
 
 
Im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten für die Lieferungen und Leistungen bei Bestellungen über diesen Onlineshop ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) sind für STI unverbindlich, auch wenn STI ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
 
 
  1. Vertragsschluss
 
Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Button „Bestellungen aufgeben“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie gegenüber STI eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren zu den dort aufgeführten Konditionen ab.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nach Anklicken des Bestellbuttons noch einmal in einem Bestätigungsfenster alle Eingaben angezeigt erhalten und diese durch Sie korrigiert werden können.
Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn Sie zuvor durch Anklicken auf den Button „Allgemeine Verkaufsbedingungen: Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und stimme diesen ausdrücklich zu“ diese Vertragsbedingungen akzeptieren und dadurch in die Bestellung einbezogen haben. Sie können diese Geschäftsbedingungen unter der Webadresse „http://sti-onlineshop.com/agb“ jederzeit aufrufen und mit Hilfe Ihres Internetbrowsers ausdrucken oder auf Ihrem Rechner speichern.
STI schickt Ihnen unverzüglich nach Absendung der Bestellung eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher Ihre Bestellung noch einmal aufgeführt wird, diese können Sie auch über die Funktion „Drucken“ ausdrucken. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert, dass Ihre Bestellung bei STI eingegangen ist und stellt keine Annahme Ihres Antrags dar.
Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn STI Ihren Auftrag in Textform (§126 b BGB) bestätigt oder die bestellte Ware an Sie verschickt und den Versand an Sie mit einer weiteren E-Mail (sog. „Versandbestätigung“) bestätigt, spätestens konkludent mit Anlieferung der Ware bei Ihnen.
 
Bei Kaufverträgen mit Lieferungen an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an einen Dritten zu dessen Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrags versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
 
Bei Bestellung auf Rechnung eines Dritten, unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen, gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit Erteilung eines solchen Auftrags versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
 
Der Onlineshop steht (gegenwärtig) ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext wird von STI gespeichert, Sie können diesen auch nach Ihrer Bestellung unter dem Button „Mein Benutzerkonto / Meine Bestellungen“ einsehen, ebenso enthält die Versandbestätigung sämtliche Details des Kaufvertrages.
 
 
  1. Preisauszeichnung
 
Der Onlineshop von STI richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Alle auf der Website genannten Preise gelten einschließlich Produktverpackung jedoch unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des AG zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben.
 
Die Preisauszeichnung erfolgt deshalb Netto ohne Mehrwertsteuer. Vor Auslösung der Bestellung und auf der Rechnung wird der Nettopreis zuzüglich ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen. Handelt es sich bei dem AG um einen Unternehmer mit Sitz in der EU und verfügt dieser über eine gültige Ust.-IDNr., so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis. Ist aufgrund einer falschen Ust.-IDNr. die Lieferung oder Leistung als steuerfrei behandelt worden und beruhte dies auf einer unrichtigen Angabe des AG, die STI auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte, so schuldet der AG die entgangene Steuer. Handelt es sich bei dem AG um einen Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU, so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis.
 
 
  1. Versandkosten
 
Die Lieferungen an den AG im Inland erfolgt in der Regel durch ein Paketdienst-Unternehmen. Die Höhe der Versandkosten richtet sich nach Art der Ware und wird jeweils vor Auslösung der Bestellung ausgewiesen. Bei Lieferungen in das europäische Ausland wird STI die tatsächlich entstehenden Versandkosten belasten.
 
Wird eine Warensendung aus Gründen die der AG zu vertreten hat auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat der AG hierfür anfallende Kosten zu tragen.
 
Zusatzkosten, wie Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind der Preisliste zu entnehmen. Kosten für Konvertierung der übermittelten Daten, Probedruck und ähnliche Vorarbeiten, die vom AG veranlasst sind, wird ebenfalls entsprechend der Preisliste berechnet.
 
 
  1. Zahlungsbedingungen
 
 
Es gelten die vom AG angegebenen Zahlungsarten.
 
Soweit nichts anderes vereinbart, ist der Rechnungsbetrag bei Erstbestellern durch Vorauskasse und im Übrigen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar.
 
Bedingt der Auftrag des AG eine Bereitstellung gr0ßer Papier- oder Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen, kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
 
Nachträgliche, d.h. nach Auftragsannahme durch STI, vom AG veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt.
 
Kommt der AG mit der Bezahlung in Verzug, so sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen. STI behält sich vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
 
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des AG gefährdet, so kann STI Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen STI auch zu, wenn der AG trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
 
Der AG darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ebenso kann ein Zurückbehaltungsrecht seitens des AG nur ausgeübt werden, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
 
 
  1. Einwilligung in die technischen Daten durch den Auftraggeber
 
Einwilligung in die technischen Daten durch den AG: Druckaufträge werden nach den Farbvorgaben des AG abgestimmt. Soweit sich Vorgaben auf Sonderfarben beziehen, gelten die entsprechenden Farbfächer (z.B. Pantone, HKS) in ihrer jeweils aktuellen Form. Von STI vorge­leg­te Druck- und/oder Ausführungsvorlagen sind vom AG auch bzgl. aller für die vorgesehene Verwendung der Ware wesentlichen und ge­forderten Eigenschaften zu prü­fen. Der AG hat die Unterlagen zum Zei­chen der Einwilligung unterschrieben zurück­zusenden. Sind Berichtigungen er­forderlich, so müs­sen diese deut­lich kenntlich ge­macht werden. Wir leisten keine Gewähr für erkennbare Mängel, die der AG bei der Prü­fung übersehen oder nicht beanstandet hat, es sei denn, wir hätten diese Mängel arg­listig ver­schwie­gen.
 
Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen STI bereitgestellten Proof oder Andruck abgenommen, ist STI von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
 
  1. Druckdatenübermittlung und –archivierung
 
Soweit vom Besteller und Auftraggeber Druckdaten übermittelt werden, gleich auf welchem Wege, insbesondere auch bei elektronischen Übermittlungen der Druckdaten und Datenträgeraustausch, übernimmt STI keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung der Druckdaten. Druckdaten werden von STI nicht / nur für die Dauer der Vertragsabwicklung archiviert. STI leistet keinerlei Ersatz für Verlust gegangene Daten, sofern Daten recherchiert werden müssen oder wieder hergestellt werden müssen, ist dies Sache des Auftraggebers.
 
 
  1. Datenschutz
 
Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung
 
  1. Lieferfristen
 
Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart, wenn sie von uns nicht aus­drück­lich als verbindlich bestätigt wurden. Eine vereinbarte Lie­ferfrist ist einge­hal­ten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Ver­sand­bereitschaft mitgeteilt ist. Verlangt der AG nach der Auftragsbestätigung Ände­rungen des Auftrages, welche die Aus­­füh­rungs­dauer beein­flus­sen, so verlängert sich die Lieferfrist entsprech­end. Im Falle einer durch Streik oder Aussperrung ver­ur­sach­ten Betriebsstörung in unserem Betrieb oder im Betrieb eines Zulie­fer­ers und in anderen Fällen höherer Gewalt verlängert sich eine vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der hier­durch bedingten Ver­zö­gerung.
 
 
  1. Untersuchungspflicht und Mängelrüge
 
Die von uns gelieferten Waren sind unver­züg­lich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort vom AG mit der Sorgfalt eines ordent­lichen Kaufmannes zu unter­su­chen. Die Prüfung hat sich auf alle für die Verwendung der Ware wesentlichen und ge­for­der­ten Eigen­schaften zu erstrecken. Die Pflicht des AG zur Untersuchung der ge­lie­fer­ten Ware besteht auch, wenn Aus­fallmuster übersandt wor­den sind. Von festgestellten Mängeln hat der AG uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche, Anzeige zu machen. Unterlässt der AG die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen ver­steck­ten Mangel handelt, der auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht er­kennbar war. Zeigt sich spä­ter ein solcher Mangel, muss die Anzeige un­ver­züglich nach der Entdeckung, spät­estens in­ner­halb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Lieferung erfolgen. Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als ge­nehmigt. Mängel ei­nes Teils der Lie­ferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen, sofern eine Trennung der mangelfreien und man­gel­behafteten Teile mit zumutbaren Mitteln möglich ist. Wir gewährleisten nicht, dass die ge­lie­ferten Waren (insbe­sondere Packmittel) für den vom AG vorgesehenen Verwen­­dungs­­zweck ge­eignet sind, soweit dieser Verwen­dungs­zweck nicht aus­drück­lich Ge­genstand des uns erteilten Auftrages war.
 
 
  1. Gewährleistung, Schadensersatz
 
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei begründeten und rechtzeitigen Beanstandungen (siehe Ziff. 9) leisten wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche Gewähr durch Nach­erfüllung (nach unserer Wahl Nach­besserung oder Ersatzlieferung mangelfreier Wa­re). Dies gilt nur, soweit wir hierzu im Rah­men unserer Produktionskapazitäten in der Lage sind und soweit die Nacherfüllung nicht mit un­ver­hältnismäßigen Kosten ver­bun­den ist. Sind wir zur Nacherfüllung nicht innerhalb einer an­ge­mes­senen Frist in der Lage oder müssen wir wegen unverhältnismäßiger Kosten eine Nach­erfüllung ablehnen, werden wir dies dem AG unverzüglich mitteilen. In diesem Fall oder im Falle des Fehl­schla­gens der Nacherfüllung stehen dem AG – beim Vorliegen der gesetzlichen Voraus­setz­ungen im übrigen – statt der Nach­lie­ferung die in § 437 Nr. 2 und 3 BGB bestimmten Rechte (Herab­setzung der Vergütung, Schadensersatz, Rücktritt) zu. Der Rücktritt ist aus­geschlossen, wenn es sich um einen nur verhältnismäßig ge­ring­fü­gi­gen Mangel han­delt. Entscheidet sich der AG für den Rück­tritt vom Vertrag, steht ihm daneben we­gen des Mangels kein Schadensersatzanspruch zu. Verlangt der AG wegen eines Mangels der gelieferten Ware Schadensersatz, verbleibt die Ware – so­weit nicht im Einzelfall un­zu­mutbar – bei ihm; der Scha­dens­ersatzanspruch ist in diesem Fall be­grenzt auf die Dif­fe­renz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechts­grund und unbeschadet der ge­setzlichen Beweislastverteilung des § 280 I BGB für das Vertretenmüssen einer Pflicht­verletzung – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Schäden, die auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, dem arglistigen Verschweigen ei­nes Mangels oder der Nicht­ein­hal­tung einer Beschaffenheitsgarantie beruhen. Bei ein­fach­er Fahrlässigkeit ist in diesen Fäl­len un­se­re Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vor­ste­hen­den Haf­tungsbeschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus Verletzungen des Le­bens, des Körpers und der Ge­sundheit sowie aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Produkt­haf­tungsgesetzes
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Arbeitnehmer, Vertreter und  Erfüllungsgehilfen von STI
 
 
  1. Eigentumsvorbehalt
 
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Be­zahlung der Ver­gütung sowie aller Nebenforderungen unser Eigentum. Verarbeitungen oder Um­bil­dungen durch den AG erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Im Falle einer Verbindung (§ 947 BGB) oder Vermischung (§ 948 BGB) der gelie­fer­ten Ware mit anderen Sachen erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Ver­hältnis des Rechnungswertes zum Wert der anderen Sach­en. Der AG ist, soweit er sich nicht im Zahlungsverzug befindet, berechtigt, die Vorbe­halts­wa­re im ordentlichen Ge­schäfts­gang weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sons­ti­gen Rechtsgrund (Ver­sich­e­rung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vor­behaltsware gegen einen Dritten entstehenden For­de­rungen tritt der AG schon jetzt sicherungs­hal­ber an uns ab. Wir sind berechtigt, dem Dritten die Abtretung anzuzeigen und die ab­ge­tre­tene Forderung in An­rech­nung auf die uns zustehende Ver­gütung und Neben­for­derungen einzuziehen. Hierfür hat uns der AG auf Verlangen Namen und An­schrif­ten des Dritten und die Höhe der an uns ab­ge­tretenen For­de­rungen bekannt zu geben. Droht ein Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere eine Pfändung im Wege der Zwangs­vollstreckung, so hat der AG den Dritten unverzüglich auf unser Ei­gentum hin­zu­wei­sen und uns über den Zugriff so­fort zu unterrichten.
 
  1. Versand und Verpackung, Gefahrübergang
 
Der Versand erfolgt auf Gefahr und, soweit nichts an­deres vereinbart ist, auf Rechnung des Auftrag­ge­bers. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Fracht­führer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes, auf den Auf­trag­geber über, und zwar auch dann, wenn Teil­lieferungen erfolgen oder der Auftrag­neh­mer noch andere Leistungen, z.B. die Versen­dungskosten oder An­fuhr und Abladung, übernom­men hat. Die Verpackung bestimmt sich nach der Auftragsbestätigung, wobei Paletten, Deck­bret­ter und sons­ti­ge Leihver­packungen im Eigentum des Auftragnehmers verbleiben. Die Rück­sen­dung hat innerhalb einer angemessenen Frist in einwandfreiem Zu­stand und, sofern nichts anderes vereinbart, frei zu er­folgen. Die Lieferung von EUR-Poolpaletten (UIC-Norm) erfolgt nach den „Bonner Palettentausch-“ oder „Kölner Palettentausch-Bedingungen“. 
 
 
 
  1. Urheberrechte u.a.
 
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung und des Urheber­rech­tes, von Mar­kenrechten, eines etwa bestehenden Gebrauchsmuster- oder Pa­tent­schutzes sowie sonstigen Rechten Dritter ist hin­sichtlich aller Druckvorlagen, Entwürfe und Fertig­muster der AG verant­wort­lich, es sei denn, er hat uns ausdrücklich einen da­hin­gehenden Auftrag erteilt. Unbeschadet des­sen werden wir den AG auf et­waige uns bekannte entgegenstehende Rechte Dritter hin­weisen.
Die zu liefernden Druckerzeugnisse und Werbeträger werden aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Ag hergestellt. Aus diesem Grund haftet der Ag gegenüber STI dafür, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist. Der AG haftet ferner dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt.
So­weit uns der AG mit dem Auf­druck des „Grünen Punktes“ auf seine Verkaufspackungen beauf­tragt hat, steht er dafür ein, dass zwischen ihm und der Dualen System Deutschland GmbH ein ent­sprech­ender Zei­chen­nutzungs­vertrag geschlossen wurde. Eine Auf­be­wahrungsfrist für fremde Druck­­un­terlagen, Manuskripte und andere zur Verfügung gestellte Gegenstände besteht nur für sechs Monate seit Aus­lie­ferung des letzten mit den Gegenständen gefertigten Auf­trages.
 
 
  1. Kennzeichnung
 
Wir behalten uns das Recht vor, unseren Fir­men­­text oder unsere Betriebs­kenn­num­mer nach Maßgabe entsprechender Übungen und Vorschriften und des gegebenen Rau­mes auf Lie­fe­run­gen aller Art anzubringen.
 
 
  1. Kundenservice
 
Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag ab 8:00 bis 16:00 Uhr unter Telefon: 0 61 72 – 85 57 11 2, Telefax: 06172 – 8557 390 und E-Mail: shopservice@sti-group.com
Sollten Sie uns wegen des hohen Telefonaufkommens nicht gleich erreichen bitten wir Sie höflich um Verständnis. Bitte nutzen Sie deshalb unseren kostenlosen Rückrufservice in unserem Onlineshop, wir werden Sie schnellstmöglich zurückrufen. Sie können jederzeit per E-Mail mit uns in Kontakt treten. Bitte nutzen Sie unsere „Hilfe/Support“-Seite, unter der Sie zusammenfassend alle wichtigen Informationen finden.
 
 
17    Schlussbestimmungen
 
Bonitätsprüfung / Auskünfte
 
STI ist berechtigt zum Zwecke der Prüfung der Bonität des AG bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte über personenbezogene Daten einzuholen und zu verarbeiten, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen von STI erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des AG nicht beeinträchtigt werden. Die hierfür übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt und verarbeitet. Der AG kann bei der jeweiligen Wirtschaftsauskunft eine Auskunft / Information über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
 
 
Erfüllungsort und Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
 
Erfüllungsort für Lie­ferung und Zah­lung ist der Sitz des Auftragnehmers STI. Bei vorgerichtlich nicht beizulegenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich zuständige Gericht anzurufen. Auch im Ge­schäfts­­ver­kehr mit aus­län­dischen Kunden gilt ausschließlich das formelle und ma­teri­elle Recht der Bundes­republik Deutsch­land unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
 
 
Salvatorische Klausel
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sei oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Verkaufsbedingungen ansonsten nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Verkaufsbedingungenen eine nicht vorhersehbare Lücke aufweisen.